Doppelte Mehrheit

Der Begriff doppelte Mehrheit bezeichnet ein Abstimmungsverfahren, bei dem für eine Beschlussfassung Stimmenmehrheiten nach zwei unterschiedlichen Kriterien notwendig sind. Diese Form einer qualifizierten Mehrheit wird in der Schweiz angewendet. Auch die Definition der qualifizierten Mehrheit im Rat der Europäischen Union basiert auf einem Prinzip der doppelten Mehrheit.

Kennzeichnend ist in beiden Fällen, dass für eine Beschlussfassung sowohl eine Mehrheit der Stimmbürger bzw. im Falle der EU eine Mehrheit der repräsentierten Bevölkerung als auch eine Mehrheit der Gliedstaaten der Gemeinschaft notwendig ist.


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